Treppenhausreinigung Pflichten Vermieter NRW – Rechtliches und Praxis

Das Treppenhaus ist in deutschen Mehrfamilienhäusern regelmäßig Quelle von Nachbarschaftsstreit, Mieterärger und rechtlichen Fragen. Wer muss es reinigen? Kann man das auf Mieter übertragen? Was passiert wenn niemand putzt – und wer haftet? Eine klare Übersicht der rechtlichen Lage in Nordrhein-Westfalen.

Grundregel: Reinigungspflicht liegt beim Vermieter

Ausgangspunkt ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB): Der Vermieter ist verpflichtet, das Mietobjekt in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Dazu gehören Gemeinschaftsflächen wie das Treppenhaus. Wenn nichts anderes vereinbart ist, muss der Vermieter das Treppenhaus reinigen lassen – oder selbst reinigen.

Übertragung auf Mieter: Was ist erlaubt?

Der Vermieter darf die Reinigungspflicht auf Mieter übertragen – aber nur unter bestimmten Bedingungen:

  • Die Übertragung muss im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sein
  • Es muss klar geregelt sein, wer wann was zu reinigen hat
  • Mündliche Absprachen reichen nicht aus

Fehlt eine klare Vereinbarung im Mietvertrag, bleibt die Pflicht beim Vermieter. Einige Mietverträge enthalten Klauseln zur „Hausordnung" – ob diese die Treppenhausreinigung einschließt, hängt vom genauen Wortlaut ab.

Kehrwochen-Pläne: Warum sie oft scheitern

Viele Vermieter lösen das Problem mit einem Kehrwochen-Plan – reihum ist jede Mietpartei für eine Woche zuständig. Das klingt gerecht und einfach. In der Praxis führt es zu den häufigsten Nachbarschaftskonflikten in Mehrfamilienhäusern:

  • Mieter A putzt gründlich, Mieter B kaum – Unfrieden ist vorprogrammiert
  • Urlaub, Krankheit, Vergessen – die Woche wird verschoben, das Treppenhaus bleibt schmutzig
  • Neue Mieter kennen den Plan nicht oder halten sich nicht daran
  • Der Vermieter wird zum Schiedsrichter in Streitigkeiten, die er nicht lösen kann

Als Vermieter oder Hausverwaltung im Kreis Warendorf kennen Sie das wahrscheinlich. Die Lösung ist in den meisten Fällen einfacher als man denkt.

Professionelle Reinigung als Betriebskosten – so funktioniert es

Wer professionelle Treppenhausreinigung beauftragt, kann die Kosten als Betriebskosten auf Mieter umlegen – wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Die Grundlage ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV), §2 Nr. 9: „Kosten der Hausreinigung" sind ausdrücklich als umlagefähige Betriebskosten aufgeführt.

Voraussetzungen für die Umlage:

  • Mietvertrag muss Betriebskostenumlage nach BetrKV ausdrücklich vereinbaren
  • Die Kosten müssen in der jährlichen Nebenkostenabrechnung transparent aufgeführt werden
  • Ein Vertrag mit dem Reinigungsunternehmen mit ausgewiesenem Preis ist hilfreich
  • Echtheit und Angemessenheit der Kosten müssen nachweisbar sein

Wie oft muss das Treppenhaus gereinigt werden?

Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestfrequenz gibt es nicht. Was in Rechtsprechung und Praxis als Standard gilt: wöchentliche Reinigung für Mehrfamilienhäuser ab 3–4 Mietparteien. Bei 1–2 Parteien und geringem Durchgangsverkehr kann zweiwöchentlich ausreichen.

Wichtig ist nicht die Frequenz, sondern das Ergebnis: Das Treppenhaus muss in einem Zustand sein, der den Anforderungen an Sauberkeit und Verkehrssicherheit entspricht.

Was zur Treppenhausreinigung gehört

Der Begriff „Treppenhaus reinigen" ist weiter als viele denken. Dazu gehören nicht nur die Stufen:

  • Alle Treppenstufen und Podeste – kehren und feucht wischen
  • Handläufe und Geländerstäbe abwischen
  • Eingangstür innen und außen
  • Briefkastenanlage und Klingelanlage abstauben
  • Treppenhausfenster innen
  • Fensterbänke und Heizkörper im Treppenhaus
  • Lichtschalter und Türgriffe
  • Kellerflur (je nach Vereinbarung)

Haftung: Was passiert wenn das Treppenhaus nicht gereinigt wird?

Verkehrssicherungspflicht – das ist das entscheidende Stichwort. Als Vermieter sind Sie verpflichtet, Gemeinschaftsflächen in einem sicheren Zustand zu halten. Ein verschmutztes, rutschiges Treppenhaus ist ein Haftungsrisiko: Stürzt ein Bewohner oder Besucher, kann der Vermieter für Schäden haftbar gemacht werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Reinigung vernachlässigt wurde.

Fazit: Die sauberste Lösung für Vermieter im Kreis Warendorf

Kehrwochen-Pläne funktionieren selten dauerhaft. Professionelle Treppenhausreinigung ist die verlässlichere Alternative: feste Termine, gleichbleibende Qualität, kein Mieterstreit, umlagefähig als Betriebskosten. Für Hausverwaltungen mit mehreren Objekten im Kreis Warendorf lohnt sich ein Gesamtvertrag, der alle Häuser zu einheitlichen Konditionen abdeckt.